+ Bewährtes Verfahren in der Orthopädie
Moderne Behandlung orthopädischer Beschwerden
Die Stoßwellentherapie bei orthopädischen Krankheitsbildern hat sich aus der
Anwendung in der Urologie entwickelt, bei der Nierensteine zertrümmert werden. Die
Energiedichten in der orthopädischen Anwendung sind jedoch viel geringer. Die
Wirkung der Stoßwellen ist noch nicht vollständig erforscht. Es werden in
Fachkreisen verschiedene Einflüsse diskutiert. So gibt es Hinweise auf eine
schmerzlindernde und eine den Stoffwechsel anregende Wirkung. In meiner Praxis
wird vor der Stoßwellentherapie eine umfangreiche Befundaufnahme sowie
Bildgebung mittels Ultraschall durchgeführt, insbesondere um unnötige
Behandlungen zu vermeiden. Ergänzend erhalten Sie ein Eigenübungsprogramm.
Die reine Stoßwellenbehandlung nimmt ca. 15 bis 20 Minuten in Anspruch. Es
werden meistens fünf bis sechs Behandlungen durchgeführt.

Einsatzgebiete
Die radiale Stoßwellentherapie wenden wir an bei:
- Humeroradiale Epicondylopathie (Tennisellenbogen, Golferellenbogen )
- Fußschmerzen mit und ohne Fersensporn
- Achillodynie (chronisch-entzündliche Erkrankung an der Achillessehne)
- Tendinitis calcarea ("Kalkschulter") und andere schmerzhafte
- Bewegungseinschränkungen an der Schulter
- Trochantertendinose (Sehnenerkrankung an der Hüfte)
- Patellaspitzensyndrom (Erkrankung an der Kniescheibe)
- Tibiakantensyndrom (Belastungsschmerz am Schienbein
- Karpaltunnelsyndrom (Nervenerkrankung der Hand)
- Morbus Dupuytren (Sehnenerkrankung der Hand)
- Triggerpunkten in der Muskulatur
Die fokussierte Stoßwellentherapie wenden wir an bei:
- allen oben genannanten Krankheitsbildern und
- Pseudarthrosen (schlecht heilenden Knochenbrüchen)
- Knochenmarköden
- Frühes Stadium der aseptischen Hüftkopfnekrose

Nebenwirkungen
Als Nebenwirkungen können Schwellungen, Hautrötungen sowie kleine,
oberflächliche Einblutungen auftreten. Selten wird von einer vorübergehenden
Verstärkung der Beschwerden berichtet. Die genannten Nebenwirkungen treten nur
vereinzelt auf und verschwinden in der Regel nach wenigen Tagen selbstständig.
Gegenanzeigen
Eine Behandlung mit diesem Verfahren verbietet sich:
- bei stark verzögerter Blutgerinnung, z.B. bei Marcumareinnahme
- bei bösartigen Tumorerkrankungen im Behandlungsgebiet
- bei akuten Entzündungen im Behandlungsgebiet
- in der Schwangerschaft (wenn Fötus im Behandlungsgebiet)
- im Bereich großer Gefäße
- innerhalb 4 Wochen nach Kortisonspritzen im zu behandelnden Gebiet